Weinlexikon L
Landwein
Per defintion anhand des Weingesetzes ist ein Landwein ein
Tafelwein höherer Qualität, der bestimmte Zusatzbedingungen erfüllen muß, z.B.
die regionale Zuordnung muß gegeben sein.
( Schwäbischer
Landwein anstatt Deutscher Tafelwein ). Er ist allerdings qualitativ schlechter
als ein Qualitätswein
b.
A.