Weinlexikon Q
QbA
=
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, muß aus einem der 13
deutschen Weinanbaugebiete stammen, also z.B. Württemberg und muß vorher eine
amtliche Prüfung
bestehen, nach der die AP Nummer erteilt wird. Zudem wurden
verschiedene Kriterien festgelegt, wie z.B. das Mindestmostgewicht,
welches je nach Anbaugebiet festgelegt ist.
QbA Wein darf zur Erhöhung des
Alkoholgehaltes angereichert werden.
QmP
=
Qualitätswein mit Prädikat, hierzu zählen die Stufen Kabinett,
Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein.
Prädikatsweine sind qualitativ höher einzuordnen als QbA Weine, eine
Anreicherung ist verboten. Die Einteilung nach Kabinett, Spätlese usw. ist
abhängig vom Mostgewicht.
Quetschen
Um den Saftaustritt zu erleichtern, wird die Maische direkt nach dem Entrappen
gequetscht.
Früher ( und vereinzelt auch heute noch ) geschah
dies durch Einstampfen der Trauben mit den Füßen, heute hat man dafür Maschinen
mit sogenannten Quetschwalzen. Je nach Sorte ( und somit Beerengröße ) und
Reifezustand wird das Maß der Walzen verändert.